Vorsorge

Notfallplan und Palliativpass

Eine Initiative bestehend aus Akteuren*innen der Palliativversorgung entwickelte gemeinsam mit der Ärztekammer und der Stadt Wuppertal den Wuppertaler Palliativpass und Notfallplan.

Im Notfallplan wird festgelegt, was in einem Notfall an lebenserhaltenden Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden soll. Der Notfallplan bietet die Möglichkeit, medizinisch mögliche, aber nicht mehr gewünschte Maßnahmen zu verhindern, wie z. B. Krankenhauseinweisung oder Wiederbelebung.

Dazu müssen mit dem behandelnden Arzt Prognosen und Therapieoptionen ausführlich besprochen werden. Das ist möglich, auch wenn das Sterben nicht unmittelbar bevorsteht, aber z.B. schwere Erkrankungen oder eine zunehmende Gebrechlichkeit vorliegen.

Mit der Unterschrift des Arztes hat der Notfallplan den Charakter einer ärztlichen Anordnung. Ist der Betroffene selbst nicht mehr einwilligungsfähig, kann der Notfallplan auch mit Bevollmächtigten / Betreuern aufgrund von Behandlungswünschen oder dem mutmaßlichen Willen des Betroffenen erstellt werden.

 Flyer Notfallplan

 Formular Notfallplan

Der Palliativpass ist gedacht für Menschen in der letzten Lebensphase, bei denen aufgrund einer fortgeschrittenen Erkrankung eine Krankenhauseinweisung oder intensivmedizinische Maßnahmen zum Lebenserhalt nicht mehr indiziert oder nicht mehr gewünscht sind. Das Dokument hilft Angehörigen und Notärzten, wenn der*die Betroffene nicht mehr entscheidungsfähig ist und ein akuter Behandlungsbedarf keine Zeit für das Lesen einer ausführlichen Patientenverfügung lässt oder es keine sichere Informationen zu seinen*ihren Wünschen gibt.

In einer solchen Situation ermöglicht es der Palliativpass Notärzt*innen, sich rasch und zielgerichtet einen Überblick über die Situation und die Behandlungswünsche des betroffenen Patienten zu verschaffen. So kann er die anstehenden Entscheidungen gemäß dem im Palliativpass dokumentierten Patientenwillen treffen.

 Flyer Palliativpass

 Weitere Informationen der Stadt Wuppertal

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Gedanken über das Sterben sind für die meisten Menschen nicht einfach und doch ergeben sich aus der Beschäftigung mit dem Lebensende wichtige Fragen:
Werde ich meine Würde als Sterbende*r behalten, auch wenn ich mich nicht mehr äußern kann? Wird mein Wille hinsichtlich medizinischer Maßnahmen dann noch berücksichtigt werden? Wen sollte ich bevollmächtigen und wie mache ich das?

Es gibt eine Vielzahl von Broschüren und Vordrucken für Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Wir empfehlen aus unserer Erfahrung die Broschüre »Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter«, welche vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz im C.H.Beck-Verlag herausgegeben wird.

»Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter« finden Sie zum kostenfreien Download im  Bestellshop des Bayerisches Staatsministerium für Digitales.

Der renommierte Rechtsanwalt für Patientenrechte Wolfgang Putz aus München, der an der Erstellung der Broschüre mitwirkt, hat auf seiner Homepage ebenfalls empfehlenswerte Vordrucke und Hinweise für die Erstellung einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

  Hier geht es zur Website der Rechtsanwälte Putz, Sessel, Soukup & Steldinger | Kanzlei für Medizinrecht

 

Informationsveranstaltung mit Rechtsanwalt Dr. Dietrich Fudickar

Regelmäßig bietet der Hospizdienst »Die Pusteblume« eine Informationsveranstaltung zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung an. Die Bedeutung von Vorsorge steht im Mittelpunkt der Veranstaltung. Neben einer Einführung ins Thema gibt es auch Raum für persönliche Fragen.

Das Angebot ist kostenfrei. Jede*r ist willkommen.

Anmeldung unter:

 0202 43 05 124
 hospizdienst (at) diakonie-wuppertal.de

Wenn Sie nach oder bereits vor der Veranstaltung individuelle Fragen zu Vorsorge-Themen haben, können Sie sich an unser Hospizbüro wenden.

Aktuelle Termine
Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Dienstag, 12. November 2024
15:00 - 16:30
Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Kontakt / Anfahrt

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Hospizdienst »Die Pusteblume«

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